Flugplatzordnung
Die 12 Gebote des FPV-RCV
FLUGFELDEINTEILUNG und FLUGPLATZORDNUNG
BESONDERS WICHTIG:
I. Wenn sich Reiter mit Pferden nähern oder auf der Koppel befinden muss darauf geachtet werden das die Tiere nicht scheuen !!!!!!!!
Einfach den Flugstil anpassen, den Abstand vergrößern, die Motoren drosseln und wenn das nichts nützt, landen und warten bis der Reiter vorbei ist oder der Besitzer das Tier von der Wiese holt.
Dieser Erste Punkt ist sehr wichtig damit es zu keinen Reibereien kommt und jeder Freude an seinem Hobby hat.
II. Tischgarnitur, Stühle, Streckenmarker und Gates befinden sich im Clubhaus und sind nach dem Fliegen auf Vollständigkeit zu prüfen (1 x Gate, 2 x Erdspieße) und wieder in die Hütte zu verräumen und mit dem Vorhängeschloss zu versehen.
III. Bitte die Zigarettenstummel in die vorgesehenen Behältnisse entsorgen .
FPV Race Club Vorarlberg:
1 Nutzungsrecht:
- 1. Die Inbetriebnahme eines Modells und Nutzung der Einrichtung ist nur ordentlichen
Mitgliedern, sowie den Probemitgliedern des FPV-RCV nach deren Unterweisung erlaubt. - 2. Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte.
- 3. Unbefugten ist das Betreiben eines Flugmodells untersagt!
- 4. Jedes Mitglied ist angehalten einen ihm unbekannten Piloten auf diesen Umstand hinzuweisen und gegebenen falls ein Flugverbot auszusprechen.
- 5. Bei Abwesenheit eines Vorstandsmitgliedes ist jedes anwesende Vollmitglied des FPV-RCV nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, für die Einhaltung der Flugplatz Ordnung zu sorgen.
- 6. Ein Gastpilot muss sich rechtzeitig vor beabsichtigtem Flugbetrieb mit einem Vorstandsmitglied in Verbindung setzen.
- 7. Weitere Voraussetzung zum Fliegen ist ein gültiger Nachweis einer Haftpflichtversicherung in der auch Folgeschäden aus der Benützung von Modellflugzeugen eingeschlossen sind (ÖAeC Mitglied).
- 8. Die Flugplatzbenützer müssen den Mitgliedsausweis des Österreichischen Aero-Club und auch den Zahlschein des laufenden Jahres jederzeit auf Verlangen vorweisen können.
9. Und natürlich die Einhaltung der Platzordnung.
2 Sicherheiten:
- 1. Es dürfen nur solche Modelle in Betrieb genommen werden, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
- 2. Um zu vermeiden, dass ein Multicopter NICHT unkontrolliert davon fliegen kann, müssen beim Multicopter ohne GPS im Fail Safe Modus die Motoren sofort stoppen, egal in welcher Fluglage sich das Fluggerät befindet. Das geschieht manuell, durch umlegen eines Schalters, oder wenn die Fernsteuerung auf AUS gestellt wird.
- 3. Bei Multicopter mit GPS muss im Fail Safe Modus der Copter sofort in den Return to Home Modus schalten und entsprechend landen. Das geschieht manuell, durch umlegen eines Schalters, oder wenn die Fernsteuerung auf AUS gestellt wird. Diese Einstellung muss auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds vorgeführt werden.
- 4. Das Überfliegen von Personen, Tieren, Fahrzeugen und Gebäuden ist strengstens verboten!
- 5. Bei Feldarbeiten und Erntetätigkeiten, sind diese Bereiche großräumig zu umfliegen.
- 6. Tiefflüge über arbeitende Personen sowie deren eingesetzten Gerätschaften sind zu unterlassen.
- 7. Bei Mäharbeiten am Flugfeld ist ein Flugbetrieb nur in Absprache mit dem Platzwart erlaubt.
- 8. Herannahenden, manntragenden Luftfahrzeugen ist unverzüglich der Vorrang zu geben und großräumig auszuweichen gegebenenfalls sofort zu landen !
- 9. Der Flug Raum des FPV-RCV laut bestehender Flugplatzordnung ist einzuhalten.
- 10. Aus Gründen der Sicherheit ist der Aufenthalt für Besucher nur hinter dem Sicherheitsnetz und der Absperrungen gestattet.
- 11. Wenn Zuschauer den Anweisungen der Modellflieger nicht Folge leisten, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.
- 12. Der Flugplatz darf nicht mit Autos befahren werden.
- 13. Zum Parken der Autos ist der Rand des Parkplatzes hinter der Absperrung vorgesehen.
- 14. Auf der Zufahrtsstraße zum Flugplatz gilt die STVO.
- 15. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist unbedingt einzuhalten.
- 16. Der Modellsportler hat alles zu unterlassen, was dritte Personen oder Sachen gefährdet!
- 17. Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte.
3 Flugbetrieb:
- 1. Bevor ein Pilot sein Modell in Betrieb nimmt, hat er mit den Piloten, dessen Modelle
bereits in der Luft sind abzusprechen ob er mit seinem Modell starten kann, oder ob Hinderungsgründe vorliegen. - 2. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
- 3. Bei Start- und Landemanöver liegt es ausschließlich in der Verantwortung des
Piloten, je nach eingesetztem Modell, diesen Vorgang so durchzuführen, dass keinerlei
Personen gefährdet werden. - 4. Dies gilt für Flächenmodelle, gleichermaßen wie für Heli oder Multicopter.
- 5. Tiefflüge und andere gefährliche Flugmanöver sind nur in einer sicheren Entfernung zu den Piloten und Zuschauern gestattet.
- 6. Vorzugsweise halten sich Piloten während ihrer Flugtätigkeit in gegenseitiger Nähe auf so dass eine gute Verständigung gewährleistet ist.
- 7. Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- und Landebahn aus erfolgen.
- 8. Ein Landen ist immer vor den Piloten auszuführen, eine Landung hinter anderen Piloten ist nicht zulässig.
- 9. Nach der Landung ist die Start- und Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu
verlassen. - 10. Es ist darauf zu achten das beim zurückrollen vom Startplatz zum Hangar kein laufender Motor zu den Zuschauern oder anderen Piloten zeigt oder steht.
- 11. Motortests sind immer so auszuführen, dass sich keine Person vor oder über dem Modell befindet.
4 Multicopter Flüge im FPV- Modus:
- 1. FPV ist nur mit Spotter (neben dem Piloten stehender Helfer) zulässig, damit dieser
den FPV Piloten rechtzeitig vor herannahenden Gefahren warnen kann. - 2. Der Spotter muss immer Sichtkontakt mit dem FPV- Modell halten und kann notfalls
auch geeignete Gegenmaßnahmen durchführen. - 3. Verantwortlich für den Flug ist immer der FPV Pilot selbst!
- 4. Im Race - Modus darf bei Absturz eines Copter`s die Flug Zone erst dann betreten
werden, wenn der letzte Copter gelandet ist. - 5. In der Regel sind nicht mehr als acht Race Copter am Start.
- 6. Der Start und Landepunkt eines FPV- Copter`s, sollte im Start - Ziel Bereich liegen. Der Abstand zum Piloten muss immer ausreichend gewählt sein. (Zum eigenen Schutz!)
- 7. Die Strecke muss so geführt sein das sie jederzeit überschaubar ist.
5 FPV Equipment:
- 1. Es dürfen in Österreich nur Video Sender mit maximal 25 mW abgestrahlter
Sendeleistung im 5,8GHz Band betrieben werden. - 2. Andere Frequenzbänder und, oder höhere Leistungen sind nicht zulässig.
- 3. Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des A/V Senders vergewissern, dass sein Band und seine Frequenz frei sind.
- 4. Absprache unter den Piloten über die Band und Frequenz Wahl vor dem Start.
- 5. Ein Einschalten des Senders während andere Piloten fliegen ist verboten.
- 6. Schäden, die durch unachtsame Inbetriebnahme eines Senders verursacht werden, sind von jener Person zu ersetzen, die den Schaden verursacht hat.
6 Betrieb im 35/40 MHz-Bereich für Funkfernsteuerungen:
- 1. Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine
Frequenz frei ist. - 2. Ein Einschalten des Senders ist nur mit angebrachter Frequenzkennung erlaubt.
- 3. Auch hier gilt, Schäden die durch unachtsame Inbetriebnahme eines Senders entstehen, sind von jener Person zu ersetzen, die den Schaden verursacht hat.
- 4. Die neuen 2,4 GHz Funkfernsteuerungen sind mit maximal 10mW abgestrahlter
Sendeleistung für Europa zugelassen und stören sich in der Regel nicht, diese brauchen keine gesonderte Kennzeichnung. - 5. Sender die keine Europa Zulassung besitzen sind nicht erlaubt.
7 Luftraum:
- 1. Flugzonen gemäß separater Kundmachung und erlaubte Flughöhen sind einzuhalten und nicht zu überfliegen.
- 2. Besonders zu beachten ist die Flugverbotszone im Bereich des gesamten Aufstellungsbereiches der Modelle und den Parkplätzen.
- 3. Überflüge in niedriger Höhe in diesen Bereichen sind untersagt!
8 Allgemeines:
- 1. Es ist in unserem Interesse die genannten Punkte einzuhalten um unserem Hobby
nachzukommen. - 2. Bitte achtet darauf, dann steht dem Modellfliegen nichts im Wege.
- 3. FPV - RCV Mitglieder sind angehalten, Gastpiloten entsprechend zu informieren.
9 Ausnahmebewilligungen:
- 1. Allfällige Ausnahmebewilligungen können nur vom Vorstand erteilt werden (Schaufliegen, Wettbewerbe etc.).
10 Strafmaßnahmen:
- 1. Bei Nichtbeachtung der Flugplatz Ordnung behält sich der Vorstand folgende Maßnahmen vor:
- a) Verwarnung durch den Obmann
- b) Zeitlich beschränktes Benützungsverbot des Flugplatzes
- c) Ausschluss aus dem FPV - RCV (Mitglieder)
- d) Ständiges Benützungsverbot des Flugplatzes und Meldung an den Österreichischen
Aero-Club (für Gäste) - e) Über die Anwendung der Punkte b), c) und d) entscheidet der Vorstand.
11 Übergangsbestimmungen:
- 1. Der Vorstand des FPV Race Club Vorarlberg kann diese Flugplatzordnung jederzeit den neuesten Entwicklungen im Modellflugsport anpassen.
- 2. Den Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.
- 3. Dieses Reglement tritt aufgrund des Beschlusses des Gründers vom März 2016 in Kraft.
12 Haftung:
- 1. Das Betreten des gesamten Geländes, die Benützung der vorhandenen Einrichtungen und die Ausübung jeglicher Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko unter Ausschluss jeglicher Haftung des Vereins und dessen Vorstandes.
Notrufnummern:
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
- Viel Spaß und Freude beim Fliegen!